Wir sind mehr als nur ein Personaldienstleister
Warum DIGO?
Qualität ist unser oberstes Ziel! Wir arbeiten immer partnerschaftlich und zielorientiert mit unseren Kunden. Wie definiert man Qualität? Unsere Definition heißt “Zufriedenheit”!
Unsere Kunden sind unsere Partner. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist der Sinn unserer täglichen Arbeit. Vertrauen, Ehrlichkeit, Partnerschaft und Fairness ist unser Maßstab, an dem wir uns seit über 25 Jahren orientieren. Unternehmen mit niederen Wertvorstellungen gehören nicht zu unseren Kunden.
Wir halten unser Wort und versprechen nur das, was wir auch halten können. Sorgfältige Personalbeschaffung, Personalplanung und Personalbetreuung sind uns besonders wichtig. Ein Wunsch, Anliegen oder Problem wird rasch, unbürokratisch gelöst und erledigt.
Was wir für Sie leisten?
Wir arbeiten immer partnerschaftlich und zielorientiert mit unseren Kunden
Berufsfelder
Da sich unser aktueller Stamm an verfügbaren Mitarbeitern stetig ändert, freuen wir uns über Ihren Anruf um mögliche Personalplanungen mit Ihnen abzustimmen.
Gemeinsam finden wir bestimmt eine Fachkraft, die Ihren Bedarf deckt und dabei hilft, Ihren Auftrag mit gewissenhafter Arbeit zum Erfolg zu führen.
Häufige Fragen
Haben Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Ja, wir verfügen über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Wie erhalten Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Bei Bedarf fordern wir aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften an und senden Ihnen diese zu.
Dieser Service schafft für Sie ein Maximum an Transparenz und minimiert so das Risiko Ihrer Subsidiärhaftung.
Wie viel Vorlaufzeit benötigen Sie zur Besetzung eines Auftrages?
Kurzfristige Einsatzplanungen sind für uns jederzeit möglich. Wenn Sie rechtzeitig planen können, freuen wir uns über eine längere Vorlaufzeit, um für Sie passendes qualifiziertes Personal zu finden.
Was ist, wenn einer Ihrer Mitarbeiter krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt?
In diesem Fall versuchen wir kurzfristig für Ersatz zu sorgen und Ihnen entstehen keine Kosten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Auftrag?
Die Kündigungsfrist finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entstehen mir Kosten wenn ich mit der Arbeit des Mitarbeiters nicht zufrieden bin?
Nein, während der ersten 4 Stunden der Arbeitnehmerüberlassung entstehen Ihnen keine Kosten.
Die genauen Ausführungen sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter ll. Abs. 6. Vertragsabschluss zu finden.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein, Sie zahlen lediglich den mit Ihnen vereinbarten Stundenverrechnungssatz, zzgl. der gesetzlichen MwSt..
Was muss ich bei Übernahme eines Mitarbeiters innerhalb 12 Monaten zahlen?
Der BGH hat eine lineare Kostenquote, bezogen auf die Überlassungsdauer, festgelegt.
Die genauen Ausführungen sind im Überlassungsvertrag unter §12 Personalvermittlung, sowie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter VI. Personalvermittlung zu finden